Der Konsum von Cannabis – sei es medizinisch oder nichtmedizinisch – hat rechtliche Auswirkungen auf die Fahreignung von Fahrern. Besonders nach der Änderung der Rechtslage zum 1. April 2024 stellt sich die Frage: Führt der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis weiterhin ohne weiteres zum Verlust der Fahreignung? Diese Frage wurde kürzlich im Beschluss des VGH München (Az. 11 CS 24.1712) vom 4. Februar 2025 behandelt.
Die Entscheidung beleuchtet, wie sich der intensive Konsum von Cannabis auf die Fahreignung auswirkt und was sich durch die Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht geändert hat. Was bedeutet das für alle, die sowohl medizinisches als auch nichtmedizinisches Cannabis konsumieren?
Der Fall im Detail
Im Sommer 2023 geriet ein Fahrer aufgrund seines Konsums von Cannabis in den Fokus der Fahrerlaubnisbehörde. Der Antragsteller, ein Patient mit einem medizinischen Cannabis-Rezept, gab bei einer Verkehrskontrolle an, täglich Cannabisblüten zu konsumieren. Gleichzeitig hatte er jedoch illegales Cannabis und Betäubungsmittel wie Amphetamin und Ecstasy im Besitz, was zu einer Verurteilung wegen Drogenhandels und Besitzes führte.
Im Januar 2024 entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Fahrerlaubnis, mit der Begründung, dass er seine Fahreignung aufgrund des Konsums von Cannabis und Drogen verloren habe. Der Antragsteller widersprach dem, da er angab, die Behandlung mit Medizinal-Cannabis im Oktober 2023 beendet zu haben. Er berief sich auf die neue Rechtslage, nach der nur regelmäßiger Konsum oder ein Missbrauch von Cannabis die Fahreignung entfallen lassen würde.
Die Entscheidung des VGH München
Der VGH München entschied, dass der Antragsteller auf Grundlage der bisherigen Rechtslage seine Fahreignung wegen des Konsums von Cannabis ohne weiteres verloren hätte. Der Senat stellte fest, dass der Antragsteller nicht nur medizinisches Cannabis konsumiert hatte, sondern in erheblichem Maße auch illegales Cannabis. Der VGH stellte jedoch klar, dass im neuen Recht ab April 2024 die Fahreignung nur dann entfallen kann, wenn entweder ein Missbrauch von Cannabis oder eine Abhängigkeit vorliegt – was im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen wurde.
Zudem legte der VGH dar, dass im Hauptsacheverfahren zu klären bleibt, ob der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis als regelmäßiger Konsum oder als missbräuchliche Einnahme von psychoaktiven Arzneimitteln zu werten ist.
Trotz dieser offenen Fragen führte der VGH aus, dass die Interessenabwägung im vorliegenden Fall zugunsten des Vollzugsinteresses und gegen den Antragsteller ausfiel. Das Gericht sah ernste Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit des Antragstellers, den Konsum von Cannabis vom Führen eines Fahrzeugs zu trennen, zumal er auch in der Vergangenheit illegale Drogen konsumiert und damit einen sorglosen Umgang mit Rauschmitteln gezeigt hatte.
Praxishinweis für Verkehrsteilnehmer und Anwälte
Für die Praxis ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, da sie die Frage aufwirft, wie der kombinierte Konsum von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis rechtlich zu bewerten ist. Die Neuregelung des Straßenverkehrsrechts seit April 2024 verlangt eine genaue Unterscheidung zwischen regelmäßigem Konsum und Missbrauch. Doch auch bei der Annahme von regelmäßigem Konsum ist zu klären, ob der Konsum mit der Fahreignung vereinbar ist.
Für Anwälte und Betroffene, die mit ähnlichen Fällen konfrontiert sind, ist es entscheidend, die aktuelle rechtliche Situation zu berücksichtigen und gegebenenfalls medizinische Gutachten zu erstellen, um eine genauere Einschätzung des Konsumverhaltens und der Fahreignung zu erhalten.
Unser Team unter der Leitung von Fachanwalt Andrew Straßburger steht Ihnen zur Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte geht.